Wie läuft eine Scheidung ab?
Die 4 Schritte der Online-Scheidung
Eine einvernehmliche Scheidung kann unkompliziert und schnell online abgewickelt werden – in nur vier Schritten.
Zunächst füllen Sie das Scheidungsformular bequem online aus oder senden es uns per E-Mail oder Post. Im nächsten Schritt reichen Sie die erforderlichen Unterlagen wie die Vollmacht ein, damit wir Ihren Antrag beim Gericht einreichen können. Kurz darauf erhalten Sie Post vom Gericht, darunter einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich, und der Termin für Ihre Gerichtsverhandlung wird festgelegt. Der letzte Schritt ist der Scheidungstermin vor Gericht – und Ihre Scheidung ist damit rechtskräftig.
Die Online-Scheidung bietet Ihnen eine einfache und effiziente Möglichkeit, den Prozess zügig und ohne Stress abzuschließen.
Sie haben Fragen zum Ablauf? Wir rufen Sie gern zurück!
Das Online-Scheidungsformular
Als erstes füllen Sie einfach und komfortabel das Online-Scheidungsformular aus und klicken auf absenden. Wir kümmern uns dann umgehend um Ihre Scheidung und setzen uns mit Ihnen in Verbindung.
Notwendige Unterlagen und Vollmacht
Damit wir für Sie tätig werden können, benötigen wir eine unterschriebene Vollmacht von Ihnen. Anschließend reichen wir für Sie den Antrag beim zuständigen Familiengericht ein und kümmern uns um alles Weitere.
Post vom Gericht
Sie erhalten dann vom Gericht einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich. Sofern sich die Eheleute einig sind, ist ein Anwalt ausreichend. Das zuständige Gericht legt im Anschluss einen Termin für die Scheidung fest.
Der Scheidungstermin
Wir begleiten Sie zum Scheidungstermin und kümmern uns vor Ort um Alles. Danach sind Sie geschieden. Auch nach der Scheidung stehen wir Ihnen bei Bedarf gerne zur Verfügung.
Was kostet eine Scheidung?
Mit unserem Kostenrechner kalkulieren Sie Ihre Scheidungskosten per Mausklick!
Verfahrenskostenhilfe
Ein Rechtsstreit vor einem Gericht kostet Geld. Wer sich von seinem Ehepartner scheiden lassen möchte, muss für das Scheidungsverfahren Gerichtskosten zahlen. Da das Gesetz eine anwaltliche Vertretung vorschreibt, kommen diese Kosten noch hinzu.
Die Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) will Bürgern, für die diese Kosten nicht tragbar sind, nicht von der Möglichkeit einer Scheidung ausschließen. Die Kosten werden dann von der Staatskasse getragen, sofern die wirtschaftlichen Voraussetzungen hierzu vorliegen und Sie auch gegenüber Ihrem Ehepartner keinen realisierbaren Anspruch auf einen Kostenvorschuss haben.
Ob Sie die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) nützen können, muss vorher geprüft werden.
Machen Sie den ersten Schritt!
Das Online-Scheidungsformular
Der einfachste Weg, Ihre Scheidung einzuleiten, ist, das Scheidungsformular direkt hier auf unserer Website auszufüllen und abzusenden. Sobald wir Ihre Anfrage erhalten haben, kümmern wir uns umgehend um alle weiteren Schritte und setzen uns mit Ihnen in Verbindung.
Ja, ich will mein Scheidungspapier online ausfüllen
Falls Sie das Formular lieber per E-Mail, Post oder Fax einreichen möchten, können Sie es hier herunterladen und ausdrucken.
Fragen zum Ablauf?
Wir rufen Sie gern zurück!
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