Scheidungsformular

Allgemeine Mandatsbedingungen der Rechtsanwaltskanzlei Rehmet

1. ANWENDUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Mandatsbedingungen gelten für alle Leistungen, insbesondere die Erteilung von Rat und Auskünften sowie die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich etwaiger Geschäftsbesorgung und Prozessführung, die zwischen Rechtsanwalt Rehmet – im folgenden als Anwalt bezeichnet – und seinem Auftraggeber/seiner Auftraggeberin – im folgenden als Mandant bezeichnet – geschlossenen Verträge.

2. AUFTRAGSUMFANG

Der Auftrag zwischen dem Anwalt und dem Mandanten kommt zustande, wenn die Annahme des Mandates ausdrücklich durch den Anwalt bestätigt wird. Für den Umfang der zu erbringenden Leistungen des Anwaltes ist der erteilte Auftrag maßgebend. Der Anwalt ist zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen nur dann verpflichtet, wenn er einen darauf gerichteten Auftrag erhalten und diesen angenommen hat. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolges. Der Anwalt erbringt die ihm obliegenden Leistungen selbst oder durch Rechtsanwälte bzw. in steuerlichen Angelegenheiten auch durch Steuerberater / Wirtschaftsprüfer, die er beauftragt. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und den vom Anwalt beauftragten Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder Büroangestellten wird nicht begründet. Der Auftragnehmer führt den Auftrag unter Beachtung dieser Allgemeinen Mandatsbedingungen, der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Berufsordnung der Rechtsanwälte sowie der sonstigen gesetzlichen Regelungen durch. Der Anwalt ist berechtigt, im Rahmen der Erfüllung des Auftrages die vom Auftraggeber genannten tatsächlichen Angaben, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde zu legen. Eigene Nachforschungen und Berechnungen zu diesen tatsächlichen Angaben sind nicht geschuldet, es sei denn Anderes ist ausdrücklich vereinbart. Als Zeitpunkt der Beendigung des Auftrages gilt der letzte Tag des Monats, in welchem dem Mandanten die letzte Rechnung für den konkreten Beratungsgegenstand zugegangen ist.

3. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG, NUTZUNG ELEKTRONISCHER MEDIEN, DATENSCHUTZ

Die Haftung des Anwaltes für mündlich oder fernmündlich erteilte Auskünfte und Beratung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dem Mandanten wird empfohlen, bei Angelegenheiten von erheblicher rechtlicher oder wirtschaftlicher Bedeutung eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, wobei insoweit auch die Einhaltung der Textform im Sinne des § 126 b BGB ausreichend ist. Soweit der Mandant dem Anwalt einen Fax-Anschluss oder eine Email-Adresse mitteilt, erklärt er sich damit einverstanden, dass der Anwalt ihm ohne Einschränkung hierüber mandatsbezogene Informationen zusenden darf. Es wird durch den Mandanten ausdrücklich zugesichert, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das Fax-Gerät bzw. Email-Konto haben und dass er Fax- und Email-Eingänge regelmäßig überprüft. Eine Haftungsübernahme für die mit der Versendung einhergehenden Risiken wird ausgeschlossen.
Der Anwalt ist befugt, im Rahmen des Auftrages die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten des Mandanten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

4. HILFSKRÄFTE

Der Anwalt wird ermächtigt, zur Bearbeitung des Auftrages Mitarbeiter, andere Rechtsanwälte und sonstige Berufsträger heranzuziehen. Der Anwalt darf zur Erfüllung des Auftrages Dritten Unterauftrag und Untervollmacht erteilen.

5. VERGÜTUNG

Soweit nichts anderes vereinbart ist, richtet sich die Vergütung nach den gesetzlichen Gebühren gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Der Anwalt ist berechtigt, jederzeit angemessene Vorschüsse zu verlangen.

6. SICHERUNGSABTRETUNG / VERRECHNUNG MIT ZAHLUNGSEINGÄNGEN

Sämtliche dem Mandanten erwachsenden Kostenerstattungsansprüche sind mit der Vollmachtserteilung an den Anwalt zur Besicherung der Honoraransprüche – auch aus anderen Mandaten des Mandanten – abgetreten, mit der Ermächtigung, diese Abtretung dem Gegner mitzuteilen und die abgetretene Forderung im eigenen Namen unmittelbar von diesem einzuziehen. Der Anwalt ist berechtigt, vereinnahmte Zahlungseingänge im Zusammenhang mit dem Mandatsgegenstand vorab zur Deckung der jeweils fälligen Vergütung einschließlich der Auslagen zu verrechnen.

7. HAFTUNGSBEGRENZUNG

Die Haftung des Anwaltes wird auf einen Höchstbetrag von 500.000,- € für ein Schadensereignis beschränkt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt davon unberührt.

8. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT

Ist der Mandant Kaufmann, so ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Auftrag und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten der Sitz des Anwaltes. Die Rechtsbeziehung zwischen Anwalt und dem Mandanten unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss etwaiger abverweisender Normen des Internationalen Privatrechts.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt das, was dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Mandatsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

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