Scheidungsformular

Online, schnell und unkompliziert

Scheidung einfach gemacht!

Als erfahrene Kanzlei mit über 10 Jahren Expertise im Familienrecht bieten wir Ihnen eine schnelle, unkomplizierte und digitale Lösung für Ihre Scheidung. Ob per E-Mail, Videocall oder persönlich in unseren Kanzleien in Hamburg und Lenzen – wir stehen Ihnen in jeder Phase des Scheidungsprozesses zur Seite. Unser Ziel ist es, Ihnen den Weg so einfach wie möglich zu gestalten und alle Ihre Fragen kompetent zu beantworten. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung für eine reibungslose und professionelle Abwicklung Ihrer Scheidung.

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Wie läuft eine Online-Scheidung ab?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann der gesamte Prozess in nur vier einfachen Schritten abgeschlossen werden.

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Ermitteln Sie mit unserem Kostenrechner die Gebühren für Ihre Scheidung und prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe  haben.

Wie wir Ihnen zu Seite stehen?

Wir begleiten Sie mit umfassender Expertise durch den gesamten Scheidungsprozess und bieten Ihnen erstklassige Erreichbarkeit.

Was Sie sonst noch wissen sollten.

In den häufig gestellten Fragen und unserem Ratgeber finden Sie Antworten auf wichtige Fragen, die bei Ihrer Scheidung auftreten könnten.

Dank unserer Expertise schnell und unkompliziert zu Ihrem Neuanfang

Erfahrung

Mit zahlreichen Scheidungen jährlich bringen wir fundierte Expertise und umfassende Kompetenz mit.

Bundesweiter Service

Egal, wo Sie sind – wir vertreten Sie vor jedem Gericht. Unsere Kanzleien finden Sie in Hamburg und Lenzen/Elbe.

Kostentransparenz

Keine versteckten Zusatzkosten – wir berechnen nur die gesetzlich festgelegten Mindestgebühren.

Erstklassige Erreichbarkeit

Montag bis Freitag sind wir telefonisch erreichbar – und jederzeit per E-Mail, Signal oder Telegram für Sie da.

„Als Rechtsanwaltskanzlei im Bereich Familienrecht wissen wir, dass das Thema Scheidung bei vielen Ehepaaren einen sensiblen Einschnitt in das bisherige Leben darstellt. Mit unserem Service der unkomplizierten und schnellen Online-Scheidung bieten wir die Möglichkeit, Ihre Scheidung kompetent und dabei effizient durchzuführen. Wir begleiten Sie im gesamten Scheidungsverfahren und stehen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.“

Bereit für den nächsten Schritt?

Unsere Kanzlei bietet Ihnen die Möglichkeit für ein persönliches Beratungsgespräch, in dem wir Ihnen die wesentlichen Fragen beantworten und das weitere Vorgehen im Detail erläutern. Füllen Sie unser Kontaktformular aus oder nutzen Sie die untenstehenden Kontaktmöglichkeiten.

per E-Mail:

scheidung@kanzlei-elbe.de

per Telefon:

per Videoanruf:

Ein individueller Link via Zoom wird Ihnen zugeschickt

in unserer Kanzlei:

Lilienstraße 36 (Mönckeberghaus)
20095 Hamburg

Wir beraten Sie gern!

Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen

Wie läuft eine Scheidung über online-geschieden ab?

Nach dem Ausfüllen und Versenden des Scheidungsformulars bestätigen wir Ihre Daten per E-Mail und kontaktieren Sie bei Rückfragen. Wir erstellen Ihren Scheidungsantrag und reichen ihn beim Gericht ein, wozu Sie eine Kopie erhalten. Falls Sie Verfahrenskostenhilfe benötigen, senden wir Ihnen das entsprechende Formular zu. Den Fragebogen zum Versorgungsausgleich erhalten Sie vom Gericht und senden ihn ausgefüllt zurück. Nach Klärung des Versorgungsausgleichs wird der Scheidungstermin festgelegt, der in der Regel etwa 10 Minuten dauert und Ihr Scheidungsverfahren abschließt.

Muss ich nach dem Absenden des Formulars noch etwas machen?

Automatisch nach dem Eingang des Scheidungsformulars bei uns erhalten Sie eine Bestätigungsmail, die u.a. auch eine Vollmacht enthält. Diese müssen Sie dann ausgefüllt an uns zurückschicken. Sollten noch weitere Unterlagen notwendig sein, werden Sie darüber schnellstmöglich per E-Mail oder telefonisch informiert.

Was ist wenn der Ehepartner der Scheidung nicht zustimmt?

Eine Scheidung ist grundsätzlich auch möglich, wenn der andere Ehepartner nicht zustimmt. Im Familienrecht wird nicht nach individueller Schuld gefragt, sondern danach, ob die Ehe noch eine Zukunft hat. Wenn beide Ehepartner die Ehe als gescheitert betrachten und seit mindestens einem Jahr getrennt leben, verläuft die Scheidungsverhandlung normalerweise problemlos. Wenn ein Partner jedoch an der Ehe festhalten möchte, muss die Trennung nachgewiesen werden, was selten der Fall ist. Bei einer zweimonatigen Versöhnung innerhalb des Trennungsjahres beginnt das Jahr neu. In Fällen, in denen keine Einigung über das Scheitern der Ehe besteht, ist eine dreijährige Trennungszeit erforderlich. Allerdings kann bereits die Ablehnung der Scheidung als Zeichen der Zerrüttung angesehen werden, wodurch wieder die Einjahres-Frist gilt.

Muss jeder Ehepartner anwaltlich vertreten sein?

Wenn Sie die Scheidung über online-geschieden beantragen und die wesentlichen Fragen einvernehmlich geklärt sind, benötigen Sie nur einen Rechtsanwalt. Die Kosten für einen zweiten Anwalt entfallen, da der nicht anwaltlich vertretene Ehepartner dem Scheidungsantrag einfach zustimmt. Dies ist der kostengünstigste Weg. Beachten Sie jedoch, dass der Anwalt nur eine Partei vertreten kann; die Vertretung beider Eheleute ist gesetzlich nicht zulässig. Sollten zusätzliche Punkte wie Kindesunterhalt geregelt werden müssen, ist ein zweiter Anwalt erforderlich.

Welche Dokumente werden für die Scheidung benötigt?

  • Heiratsurkunde
    Für die Scheidung benötigen Sie entweder die Heiratsurkunde oder einen Auszug aus dem Familienregister. Diese Dokumente sind zu Beginn des Verfahrens noch nicht erforderlich, sollten aber in den ersten Wochen nachgereicht und eventuell zum Scheidungstermin mitgebracht werden.
  • Notarvertrag
    Falls ein notarieller Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung besteht, muss dieser dem Gericht vorgelegt werden, besonders für den Versorgungsausgleich. Wenn Sie derzeit keinen Zugriff darauf haben, kann er später nachgereicht werden.
  • Ausweiskopien
    Ausweiskopien sind selten erforderlich. Ihr Personalausweis reicht in der Regel aus.
  • Geburtsurkunden der Kinder
    Richter verlangen meist keine Geburtsurkunden der Kinder, aber es ist sinnvoll, diese ebenfalls zum Termin mitzubringen.

Werden meine Daten sicher und vertraulich behandelt?

as Thema Datensicherheit spielt heutzutage ZU RECHT eine herausragende Rolle. Aus diesem Grund nutzen wir alle technischen Möglichkeiten, um dieses Ziel zu erreichen. Selbstverständlich unterliegen alle Daten, die Sie uns übermitteln, der Schweigepflicht der Rechtsanwälte. Im Rahmen der Übermittlung Ihrer Daten über das Scheidungsformular nutzen wir eine sichere SSL-Verschlüsselung. Dies garantiert, dass Ihre Daten nicht von Unbefugten eingesehen werden können.

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